Allgemeine Geschäftsbedingungen

Theater in der Engelsburg Frankfurt e.V.

Stand: 07.02.2025

1. Geltungsbereich

1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen Theater in der Engelsburg Frankfurt e.V. (im folgenden „Theater“) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

2. Spielplan und Anfangszeiten

Der gültige Spielplan und Anfangszeiten und Besetzungen werden in den vom Theater herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben. Änderungen aus wichtigem Grund, wie z.B. die Erkrankung eines oder mehrerer Künstler/Künstlerinnen oder sonstiger Mitwirkender in wichtiger Rolle oder die unverschuldete Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsraumes bleiben vorbehalten. Im Falle einer Vorstellungsänderung, eines -ausfalls oder einer Änderung der Anfangszeit wird sich das Theater bemühen, die Besucher rechtzeitig darüber zu informieren. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z.B. Presse) übernimmt das Theater keine Gewähr.

3. Öffnungszeiten

3.1 Die Abendkassen öffnen in der Regel 60 Minuten vor Beginn der jeweiligen Aufführung. An den Abendkassen werden mit Vorrang Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

3.2 Bei Matineen/Nachmittagsvorstellungen gelten die Öffnungszeiten analog Ziff.3.1.

3.3 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler/Künstlerinnen und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden.

3.4 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht.

4. Bestellung, Reservierung und Kauf

4.1 Telefonische Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des jeweiligen Vorverkaufs möglich. Telefonische Kartenreservierungen gelten als vorläufige Reservierungen und werden erst mit Bezahlung verbindlich.

4.2 Die Optionsfrist einer Kartenreservierung beträgt 7 Tage. Wird eine Kartenreservierung nicht innerhalb der Optionsfrist bezahlt, so werden die Reservierungen aufgelöst.

4.3 Der Kauf von Eintrittskarten wird durch die Bezahlung des Eintrittspreises (siehe Ziffer 5.ff) abgeschlossen.

4.4 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

4.5 Bitte beachten Sie beim print@home-Verfahren, dass das print@home-Ticket nur einmal ausgedruckt und nicht vervielfältigt oder verändert werden darf.
Für den Fall, dass von diesem print@home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von dem Kartenkäufer, dessen Ticket aufgrund seines Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten print@home-Tickets zu verlangen.
Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets trägt das Theater keinerlei Verantwortung.

5. Eintrittspreise

5.1 Für die Veranstaltungen des Theaters gibt es unterschiedliche Preiskategorien. Bei ausgewählten Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Silvestervorstellungen etc.) können Zuschläge erhoben werden.

5.2 Die geltenden Eintritts- und Abonnementpreise sind aus den Veröffentlichungen des Theaters ersichtlich.

5.3 Garderobengebühr, Programmhefte, Textbücher und andere Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis inbegriffen.

6. Weiterveräußerung von Eintrittskarten

Erworbene Karten dürfen ohne vorherige Zustimmung des Theaters nicht zu gewerblichen und/oder kommerziellen Zwecken weiterveräußert werden. Das Theater ist berechtigt, die Verantwortlichen, die gegen das vorstehende Verbot verstoßen, in Zukunft vom Eintrittskartenerwerb auszuschließen.

7. Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

7.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung zur Zahlung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, Barzahlung, Kreditkarte oder EC-Karte erfolgen. Beim Online-Kartenkauf ist die Zahlung nur per Kreditkarte möglich.

7.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

7.3 Bei Zahlungsverzug ist das Theater berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht das Theater die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

8 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

8.1 Eine Rückgabe oder Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen.

8.2 Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an, oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

8.3 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Tagen dem Theater schriftlich mitzuteilen.

8.4 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

8.5 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten und Gutscheinen ist ausgeschlossen.

8.6 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

9. Ermäßigte Eintrittspreise

9.1 Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Theater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Rabatte sind an der Theaterkasse oder beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen.

9.2 Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

9.3 50 % Ermäßigung auf den Normalpreis erhalten - gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises – Schüler/Schülerinnen und Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr und Schwerbehinderte ab 70 GdB (Grad der Behinderung) und deren Begleitperson (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch das MERKZEICHEN »B« nachgewiesen).

9.4 Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

9.5 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.

10. Bild- und/oder Tonaufnahmen

10.1 Ungenehmigte Bild- (Film, Video etc.) und/oder Tonaufnahmen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen. Das Fotografieren während der Aufführung ist mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler/Künstlerinnen und die anderen Besucher nicht erlaubt.

10.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom Theater eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat.

10.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von den, durch das Theater oder deren Vertragspartner, dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

11. Garderobe

11.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.

11.2 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden.

11.3 Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.

11.4 Der Besucher muss für den Ersatz der Garderobenmarke aufkommen.

11.5 Das Theater übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Gegenstände oder Kleidungsstücke, die an der Garderobe abgegeben wurden.

12. Fundsachen

12.1 Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Theaterpersonal abzugeben.

12.2 Der Verlust von Gegenständen ist beim Theaterpersonal zu melden.

13. Hausrecht / Hausordnung

13.1 Interessenten kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Interessenten in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

13.2 Das Rauchen und der Verzehr von Speisen und Getränken während der Aufführung ist untersagt.

13.3 Mobilfunkgeräte und sonstige akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

13.4 Die Hausordnung des Theaters wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter des Theaters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.

13.5 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesem Fall nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

14. Haftung / Schadensersatz

14.1 Das Theater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

14.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

14.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

14.4 Das Theater ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherbeteiligungsstelle teilzunehmen.

15. Datenschutz

15.1 Das Theater ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

15.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.

15.3 Es gelten die Datenschutzbestimmungen.

16. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

16.1 Es gilt deutsches Recht.

16.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Frankfurt am Main, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Frankfurt am Main, 07.02.2025